Zugang zu Informationen
Ausübung des Rechts auf Zugang zu Informationen, Informationsbeauftragter, Formulare und Berichte.
Das Recht auf Zugang zu Informationen, über die die Technische Hochschule Zagreb (TVZ) verfügt, ist durch das kroatische Gesetz über das Recht auf Zugang zu Informationen (Amtsblatt „Narodne novine“ Nr. 25/13, 85/15 und 69/22) geregelt. Dieses Recht umfasst das Recht der Nutzer, Informationen anzufordern und zu erhalten, sowie die Pflicht der Hochschule, den Zugang zur angeforderten Information zu ermöglichen bzw. Informationen unabhängig von einem gestellten Antrag zu veröffentlichen.
Informationsbeauftragte
Irena Jurkić Leković, dipl. iur.
E-Mail: pristup-informacijamatvzhr
Adresse: Tehničko veleučilište u Zagrebu, Vrbik 8, 10000 Zagreb, Kroatien
Antragstellung
Ein Antrag auf Zugang zu Informationen kann schriftlich an die Adresse der Hochschule, per E-Mail an pristup-informacijamatvzhr oder mündlich zu Protokoll gestellt werden. Die Antragsformulare (Antrag auf Zugang zu Informationen, Antrag auf Weiterverwendung von Informationen sowie Antrag auf Ergänzung oder Berichtigung von Informationen) finden Sie unten bei den Dokumenten in der Kategorie „Formulare und Anträge“.
Die Hochschule hat Anspruch auf Erstattung der tatsächlichen Sachkosten, die durch die Bereitstellung der Information entstehen, gemäß den Kriterien zur Festlegung der Gebührenhöhe nach Artikel 19 des Gesetzes.